Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Thomaseth GmbH
Geschäftsführung: Sina Thomaseth

Deutenbacher Str. 9
D-90453 Nürnberg

E-mail: info@thomaseth-fashion.com

 

 

§ 1 Geltungsbereich, Kollisionsklausel

  • 1.1Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Firma Thomaseth GmbH (nachfolgend Verkäufer oder wir) und ihren Kunden (nachfolgend auch Käufer oder Sie genannt) in der jeweils aktuellen Fassung.
  • 1.2 Das gilt auch für alle künftigen Leistungen, auch wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
  • 1.3 Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Das gilt auch im Fall der Leistungserbringung in Kenntnis entgegenstehender AGB.
  • 1.4 Das Angebot der Thomaseth GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

§ 2 Angebote und Kostenvoranschläge

  • 2.1 Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich freibleibend vorbehaltlich entsprechender Kapazitäten. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn er vom Verkäufer innerhalb von 2 Wochen schriftlich bestätigt wird. Dies kann auch durch Rechnungstellung geschehen. In der Rechnung enthalten sind Fotografien oder Grafiken der Kleidungsstücke, Merkmale zum Stoff und die spezifischen Details. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung gegenzuzeichnen und damit die zu bestellenden Waren zu bestätigen. Vorher ist der Vertrag nicht zustande gekommen und der Auftrag wird nicht an die Produktion weitergeleitet.
  • 2.2 Abmachungen, die mit Außendienstmitarbeitern des Verkäufers getroffen werden und die den Verkäufer binden sollen, bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
  • 2.3  Kostenvoranschläge gelten grundsätzlich nur für die darin aufgeführten Leistungen, sowohl hinsichtlich Art als auch Umfang.

§ 3 Internetbestellungen

  • 3.1 Die Darstellungen der Produkte im Online-Shop stellen keine rechtlich bindenden Angebote des Verkäufers dar. Durch Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Willenserklärung über die Bestellung der im Warenkorb aufgelisteten Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail. Sie stellt noch keine Vertragsannahme dar.
  • 3.2 Die Vertragsannahme unsererseits erfolgt durch eine Auftragsbestätigung, die wir ebenfalls per E-Mail senden. Diese Auftragsbestätigung wird innerhalb von 14 Tagen  versendet. In dieser Annahmeerklärung wird der Verkäufer die Vertragsbestimmungen (vor allem die ladungsfähige Anschrift des Verkäufers, Bezeichnung der Ware, Preis, Liefer- und Versandkosten, Einzelheiten zu Lieferung und Zahlung) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden in Textform mitteilen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  • 4.1 Die vom Verkäufer genannten Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Verpackungs- und Versandkosten und ohne Skonto. Verpackungs- und Frachtkosten oder Rollgeld am Empfangsort gehen zu Lasten des Empfängers.
  • 4.2 Lieferung an einen Kunden erfolgt nur gegen nach Gegenzeichnung der Rechnung gemäß § 2. Bei einem Warenwert unter 1.000,00 € ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen als Vorauszahlung zu zahlen. Bei einem Warenwert ab 1.000,00 € fallen 60 % des Kaufpreises innerhalb von 7 Tagen als Vorauszahlung an. Nach Auslieferung sind die restlichen 40 % innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen.
  • 4.3 Im Falle des Verzugs ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von neun) über dem aktuellen Basiszinssatz (§ 247 BGB), bei Nachweis eines höheren vom Verkäufer an seine Bank zu entrichtenden Sollzinssatzes, diesen Zinssatz zu berechnen.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

  • 5.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten, insbesondere der Bestätigung der Rechnung wie unter § 2.
  • 5.2 Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich, unbeschadet der Rechte des Verkäufers aus Verzug des Kunden, um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist.
  • 5.3 Im Falle eines Verzuges des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertragsschluss zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.
  • 5.4 Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit der Verkäufer oder einer seiner Mitarbeiter die Verzögerung vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat.
  • 5.5 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung, Pandemien und sonstige Umstände gleich, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder auf andere Art und Weise unmöglich machen, gleichgültig, ob sie beim Verkäufer oder einem Unterlieferanten eintreten.
  • 5.6 Der Käufer kann vom Verkäufer Erklärung verlangen, ob der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wird. Erfolgt durch den Verkäufer keine Erklärung, kann der Kunde zurücktreten.

§ 6 Beförderung der Ware

  • 6.1 Zur Versendung der Ware kann der Verkäufer die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Verkäufer oder einer seiner Mitarbeiter die Beschädigung oder den Untergang der Ware zumindest grobfahrlässig herbeigeführt hat.
  • 6.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers vereinbart. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr des Untergangs der Ware auf den Kunden über.
  • 6.3 Zum Abschluss einer Transportversicherung ist der Verkäufer nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers verpflichtet. Die anfallenden Kosten trägt der Kunde

§ 7 Mangel der Lieferung oder Leistung, Mängelrüge und Gewährleistung

  • 7.1 Der Verkäufer steht dafür ein, dass seine Lieferungen und Leistungen frei von Mängeln sind, d. h., sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Lieferungen und Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art des Bestellten erwarten kann.
  • 7.2 Unter einem Mangel in diesem Sinne ist nicht eine zumutbare Abweichung oder Änderung eines Artikels im Hinblick auf eine Katalog- oder Internetbeschreibung  und den Angaben in der Rechnung zu verstehen. Alle Mengen-, Maß-, Farb- und Gewichtsangaben u. ä. verstehen sich im Rahmen handelsüblicher Toleranzen sowie der bei Handarbeiten  und Naturprodukten üblichen Toleranzen. Schwankungen im Rahmen der Toleranzen sind vom Kunden hinzunehmen.
  • 7.3 Rügen bezüglich offensichtlicher Mängel muss der Käufer nach § 377 HGB unverzüglich nach Wareneingang am Bestimmungsort gegenüber dem Verkäufer schriftlich geltend zu machen.
  • 7.4 Bei mangelhafter Ware hat der Verkäufer die Möglichkeit, je nach Wahl des Käufers als Nacherfüllung eine Ersatzlieferung oder eine Nachbesserung vorzunehmen.
  • 7.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde nach seiner Wahl die Möglichkeit, den Preis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
  • 7.6 Eine Rücksendung der beanstandeten Ware soll nur mit dem Einverständnis des Verkäufers und nach Rücksprache erfolgen. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.
  • 7.7 Ist der Einsatz von geschultem Personal und gesonderter Werkstatteinrichtung für die Nacherfüllung notwendig, ist Erfüllungsort der Nacherfüllung  der Firmensitz der Verkäufers.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  • 8.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers. Die Ware darf weder verpfändet noch zur Sicherheit übertragen werden.
  • 8.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, zu veräußern. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass er seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an den Verkäufer abtritt, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.
  • 8.3 Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu einem jederzeit möglichen Widerruf des Verkäufers einzuziehen. Soweit Forderungen des Verkäufers fällig sind, ist der Käufer verpflichtet, die eingezogenen Beträge unverzüglich an den Verkäufer abzuführen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.
  • 8.4 Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hat der Käufer einen Zahlungstermin versäumt oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden dem Verkäufer Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, so ist der Verkäufer berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, vom Vertrag zurückzutreten und deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers auf den Verkäufer zu verlangen, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und/oder die Zahlung von vom Käufer eingezogenen Beträgen zu verlangen oder, falls die Ware bereits weiterveräußert aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen.
  • 8.5 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und Herausgabe der in seinem Eigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn ihm Umstände bekannt werden, welche die Erfüllung seiner Forderung durch den Käufer als gefährdet erscheinen lassen. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nur mit ausdrücklich für unbestritten erklärten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen geltend gemacht werden. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass die vom Verkäufer mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Gegenstände befinden, betreten und befahren können.

§ 9 Haftung

  • 9.1 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat.
  • 9.2 Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  • 10.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung.
  • 10.2 Der Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist der Firmensitz des Verkäufers.

§ 11 Schlussbestimmungen

  • 11.1 Für alle Vertragsverhältnisse gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts und des UN-Kaufrechts nur deutsches Recht.
  • 11.2 Sollten einzelne Allgemeine Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  • 11.3 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.